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iFamZ 6, Dezember 2017, Seite 378

Übertragung der Obsorge an KJHT – Notwendigkeit der Herausnahme des Kindes aus dem Familienverband

iFamZ 2017/213

S. 378 §§ 181, 211 Abs 1 ABGB; Art 8 EMRK; § 62 Abs 1 AußStrG

(...) 2.2 Im Anlassfall hat der KJHT nach mehreren Gefährdungsabklärungen vorläufige Maßnahmen zur Gefahrenabwehr getroffen, die darin bestanden, das Kind zunächst in einem Krisenzentrum und in der Folge in einer Wohngemeinschaft unterzubringen. Das Kind war zuvor verwahrlost, wies mangelnde Hygiene auf, war zurückgezogen, sprachlos und isoliert und besuchte nur selten die Schule. Die Ursache für diese Problematik bestand im familiären Umfeld. (...)

3. Die von beiden Eltern beantragte Übertragung der Obsorge (zumindest) an den Vater hätte zur Voraussetzung, dass eindeutig feststehen müsste, dass dies dem Kindeswohl dient (1 Ob 167/14m; 4 Ob 153/15f). (...)

Der Vater ist zumeist den ganzen Tag außer Haus. Auch sonst kümmert er sich kaum um den Minderjährigen, sondern zeigt vielmehr ein abwertendes und aufbrausendes Verhalten und lässt die Mutter gewähren. (...) Eine Übertragung der Obsorge an den Vater kommt schon aufgrund seiner eingeschränkten Erziehungsfähigkeit nicht in Betracht. (...)

Macht eine sorgfältige Abwägung der Lebensumstände und der persönlichen Verhältnisse der Betroffenen konkrete Maßnahmen im Interesse des Kindeswohls u...

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