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Gemeinsame Obsorge – Wechsel des hauptsächlichen Betreuungsortes bei einer Überforderung der Mutter
iFamZ 2017/208
§ 180 Abs 3 ABGB; § 62 Abs 1 AußStrG
(…) 1. Gem § 180 Abs 3 ABGB kann jeder Elternteil bei einer maßgeblichen Änderung der Verhältnisse eine Neuregelung der Obsorge beantragen. Wenngleich nicht ausdrücklich angeführt, gilt § 180 Abs 3 ABGB – dem Zweck der Regelung entsprechend – auch für den Fall, wonach zwar die vereinbarte Obsorge beider Elternteile aufrechterhalten werden soll, aber – wie hier – über den Antrag eines Elternteils zu entscheiden ist, der eine hauptsächliche Betreuung des Minderjährigen in seinem Haushalt anstrebt. Eine derartige Bestimmung des Aufenthaltsortes setzt daher (bloß) eine „wesentliche Änderung der Verhältnisse“ voraus, nicht aber eine Gefährdung des Kindeswohls iSd § 181 ABGB (3 Ob 212/14v). (...)