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Revision der Verordnung Brüssel IIa
Neues zum Rückführungsverfahren nach dem HKÜ 1980
IZm dem neu geschaffenen Kinder-Rückführungsgesetz 2017 (KindRückG 2017) samt Überführung der Durchführungsbestimmungen nach dem HKÜ in das AußStrG dürfen die Entwicklungen in der Europäischen Union zur Neugestaltung der Bestimmungen für grenzüberschreitende zivilrechtliche Kindesentführungen im Rahmen der Revision der VO Brüssel IIa nicht unbeachtet bleiben. Dieser Beitrag möchte die Vorschläge und damit verbundenen Probleme darstellen, ohne auf die derzeit laufenden Verhandlungen im Rat der EU einzugehen.
I. Vorschlag zur Neufassung der VO Brüssel IIa
Die aktuell in Geltung stehende VO (EG) Nr 2201/2003 des Rates vom über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der VO (EG) Nr 1347/2000 (VO Brüssel IIa) ist seit in den Mitgliedstaaten anwendbar. Aufgrund der Revisionsklausel in Art 65 wäre die Europäische Kommission verpflichtet gewesen, bis zum einen Bericht über die Anwendung der VO zu erstellen. Aus diesem Bericht, der erst zwei Jahre später, am , vorgelegt wurde, konnte zunächst kein unmittelbarer Handlungsbedarf im Bereich der Kindesentführungen abgeleitet werd...