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GesRZ 3, Juni 2017, Seite 128

Initiativantrag betreffend ein Gleichstellungsgesetz von Frauen und Männern im Aufsichtsrat

Am wurde ein Initiativantrag zur sog Frauenquote im Parlament eingebracht (Gleichstellungsgesetz von Frauen und Männern im Aufsichtsrat – GFMA-G, IA 2226/A 25. GP, online abrufbar unter https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/A/A_02226/index.shtml). Der Antrag sieht Änderungen des AktG, des GmbHG, des SEG, des GenG und des ArbVG vor, um eine Gleichstellung von Frauen und Männern im Aufsichts- bzw Verwaltungsrat zu erzielen. Der Antrag sieht für den neu einzufügenden § 86 Abs 7 AktG eine mindestens 30%ige Frauen- bzw Männerquote im Aufsichtsrat für Gesellschaften vor, die dauernd mehr als 1.000 Arbeitnehmer beschäftigen, bei denen der Aufsichtsrat aus mindestens sechs Mitgliedern und die Belegschaft aus mindestens 20 % Arbeitnehmerinnen bzw Arbeitnehmern besteht. Dieselbe Quote gilt für börsenotierte Gesellschaften.

Gemäß dem neuen Abs 8 in § 86 AktG sind Wahlen in den Aufsichtsrat und Entsendungen nichtig, wenn damit gegen das Mindestanteilsgebot nach Abs 7 verstoßen wird. Der neue Abs 9 setzt fest, dass die Quote grundsätzlich vom Aufsichtsrat insgesamt (dh Kapital- und Arbeitnehmervertreter gemeinsam) zu erfüllen ist. Die Quote ist nur dann jeweils von den Kapitalvertretern und den Arbeitnehmervertretern zu erfü...

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