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Initiativantrag betreffend ein Gleichstellungsgesetz von Frauen und Männern im Aufsichtsrat
Am wurde ein Initiativantrag zur sog Frauenquote im Parlament eingebracht (Gleichstellungsgesetz von Frauen und Männern im Aufsichtsrat – GFMA-G, IA 2226/A 25. GP, online abrufbar unter https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/A/A_02226/index.shtml). Der Antrag sieht Änderungen des AktG, des GmbHG, des SEG, des GenG und des ArbVG vor, um eine Gleichstellung von Frauen und Männern im Aufsichts- bzw Verwaltungsrat zu erzielen. Der Antrag sieht für den neu einzufügenden § 86 Abs 7 AktG eine mindestens 30%ige Frauen- bzw Männerquote im Aufsichtsrat für Gesellschaften vor, die dauernd mehr als 1.000 Arbeitnehmer beschäftigen, bei denen der Aufsichtsrat aus mindestens sechs Mitgliedern und die Belegschaft aus mindestens 20 % Arbeitnehmerinnen bzw Arbeitnehmern besteht. Dieselbe Quote gilt für börsenotierte Gesellschaften.
Gemäß dem neuen Abs 8 in § 86 AktG sind Wahlen in den Aufsichtsrat und Entsendungen nichtig, wenn damit gegen das Mindestanteilsgebot nach Abs 7 verstoßen wird. Der neue Abs 9 setzt fest, dass die Quote grundsätzlich vom Aufsichtsrat insgesamt (dh Kapital- und Arbeitnehmervertreter gemeinsam) zu erfüllen ist. Die Quote ist nur dann jeweils von den Kapitalvertretern und den Arbeitnehmervertretern zu erfülle...