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GesRZ 3, Juni 2017, Seite 128

Konsultation betreffend die Modernisierung des europäischen Gesellschaftsrechts

Anfang Mai 2017 startete die Europäische Kommission eine Konsultation betreffend die Modernisierung des europäischen Gesellschaftsrechts. Mit der Konsultation möchte die Europäische Kommission einen Rahmen abstecken, der die Standpunkte in Bezug auf digitale Technologien während des Lebenszyklus eines Unternehmens sowie bei grenzüberschreitenden Umgründungsvorgängen erfasst. Damit sollen auch aktuelle Probleme im Bereich des Gesellschaftsrechts erhoben und Lösungsvorschläge gesammelt werden. Die Konsultation besteht aus vier Teilen und deckt damit folgende Punkte ab:

  • Teil 1: Handlungsgründe;

  • Teil 2: Die Verwendung von Online-Instrumenten während des gesamten Lebenszyklus der Unternehmen;

  • Teil 3: Die grenzüberschreitende Mobilität der Unternehmen;

  • Teil 4: Die gesellschaftsrechtlichen Kollisionsnormen.

Durch die Erhebung möchte die Europäische Kommission in Erfahrung bringen, welche legislativen oder ergänzenden Maßnahmen ergriffen werden können.

Teilnahmeberechtigt sind Industrie bzw Unternehmen, nationale und EU-weite Interessenvertretungen, Investoren sowie Behörden ebenso wie Privatpersonen oder Wissenschaftler bzw Lehrende. Der Fragebogen steht auf der Internetseite der Europäischen K...

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