Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
iFamZ 4, August 2017, Seite 261

Mehrehen und Familiennachzug

Ist eine Familienzusammenführung polygamer Ehegatten in Österreich möglich?

Rainer Lukits

Der vorliegende Beitrag geht der Frage nach, ob und unter welchen Umständen eine Familienzusammenführung von polygamen Ehegatten in Österreich möglich ist.

I. Einleitung

Mehrehe (auch Mehrfachehe, Vielehe oder Polygamie genannt) bedeutet die gleichzeitige Ehe einer Person mit mehreren anderen Personen. Die Ehe einer Person mit zwei anderen Personen wird häufig als Doppelehe oder Bigamie bezeichnet. Das Eingehen einer Mehrehe ist in Österreich sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich verboten. In manchen Ländern insb islamischer Prägung ist es Männern jedoch uU erlaubt, mehrere Frauen zu heiraten. Diese Form der Mehrehe wird auch Polygynie genannt. Weiters ist die Ehe einer Frau mit mehreren Männern (Polyandrie) theoretisch möglich.

Angesichts der nicht unbedeutenden Einwanderung von Personen aus islamisch geprägten Ländern stellt sich die Frage, inwieweit im Ausland rechtmäßig geschlossene Mehrehen in Österreich anerkannt werden können und ob bei Mehrehen eine Familienzusammenführung rechtlich möglich ist.

Eine Mehrehe unter Fremden ist nach dem österreichischen Strafrecht nur dann zu bestrafen, wenn die polygame Ehe in Österreich geschlossen wurde. Auch das zivilrechtliche Verbot...

Daten werden geladen...