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iFamZ 4, August 2017, Seite 251

Pflegschaftsgerichtliche Genehmigung der Aufnahme eines Sanierungskredits

iFamZ 2017/121

S. 251 § 275 Abs 3 iVm §§ 214 Abs 2 und 167 Abs 3 ABGB

Wird das (finanzielle) Wohl der Betroffenen weder durch eine Erhöhung noch durch eine Verminderung des Werts ihres Liegenschaftsanteils berührt, weil sie in einem Pflegeheim wohnt und dieser Wert letztlich dem Sozialhilfeverband zufallen wird, liegt eine besondere Situation vor. Im Hinblick auf die pflegschaftsgerichtliche Genehmigung eines Sanierungskredits für das vom Ehemann der Betroffenen bewohnte Haus auf der gemeinsamen Liegenschaft wäre es hier nicht sachgerecht, die Genehmigung bloß aufgrund einer nicht auszuschließenden Verminderung des Werts des Liegenschaftsanteils zu versagen. Vielmehr ist darauf abzustellen, ob ein wirtschaftlich vernünftig handelnder Geschäftsfähiger in der Situation der Betroffenen der (für die Kreditgewährung unabdingbaren) Einräumung einer Hypothek auf der gesamten Liegenschaft zur Besicherung eines (vom Ehemann allein zurückzuzahlenden) Darlehens zustimmen würde.

Die Betroffene und ihr im 80. Lebensjahr stehender Ehemann sind jeweils Hälfteeigentümer eines ehemals landwirtschaftlich genutzten Anwesens mit einer Gesamtfläche von rund 19.000 m2 (Grünland) samt darauf errichtetem H...

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