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iFamZ 4, August 2017, Seite 236

Verdacht des Kindesmissbrauchs

iFamZ 2017/118

§ 1330 ABGB

Erfolglose Unterlassungsklage des Vaters gegen die Leiterin eines Kinderschutzzentrums, die gegenüber der Familiengerichtshilfe auf die Erhärtung des Verdachts des sexuellen Missbrauchs der Kinder durch den Vater hingewiesen hatte.

Am erstattete das Kinderschutzzentrum eine Gefährdungsmeldung wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs durch den Kläger an den beiden Kindern an den Kinder- und Jugendhilfeträger. Nach diversen straf- und pflegschaftsgerichtlichen Erhebungen (das Strafverfahren S. 237 war eingestellt worden) übermittelte die beklagte Leiterin des Kinderschutzzentrums der Familiengerichtshilfe ein Schreiben vom , in dem sie festhielt, dass sich der Verdacht des sexuellen Missbrauchs aufgrund von konkreten Äußerungen und Verhaltensauffälligkeiten der Kinder im familiären Umfeld erhärtet habe, weshalb 2014 eine Gefährdungsmeldung erstattet worden sei.

Der Kläger begehrt die Unterlassung sowie den Widerruf der Tatsachenbehauptung, der Verdacht des sexuellen Missbrauchs des Klägers gegenüber seinen Kindern habe sich erhärtet.

Die Beklagte berief sich darauf, dass die Behauptung nicht wider besseres Wissen erfolgt sei. Die Äußerung sei auch nicht öffen...

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