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Obsorge und Kontaktrecht des Vaters bei potenzieller Kindeswohlgefährdung durch die Mutter; Durchbrechung des Neuerungsverbots (hier: vorliegendes Gutachten)
iFamZ 2017/111
(7 Ob 16/17d)
Mit Vereinbarung vom wurde die alleinige Obsorge für beide Kinder endgültig der Mutter übertragen und dem Vater ein Besuchsrecht nur zu seiner Tochter eingeräumt.
Die Entwicklung der Kinder seit Ende 2013 gibt Anlass zu ernsthafter Besorgnis. Die FamGHi geht in ihrem Bericht vom von einer Mitverantwortung der Mutter für Angstzustände und Schulverweigerungen der Kinder aus und konstatiert eine Gefährdung des Kindeswohls bei weiterer Belassung der Kinder in ihrer alleinigen Obhut. (…)
Das Erstgericht beauftragte einen kinderpsychiatrischen Sachverständigen ua mit der Klärung der Frage, ob das Kindeswohl durch die Ausübung der alleinigen Obsorge durch die Mutter gefährdet sei. (…) Dieses Gutachten langte am – nach Vorlage des Akts an den OGH – ein.
Der Vater beantragte aufgrund des Berichts vom vorerst, der Mutter wegen massiver Kindeswohlgefährdung hinsichtlich des Mädchens die Obsorge vorläufig zu entziehen und ihm zu übertragen, und hinsichtlich des Buben vorläufig ihm die Obsorge gemeinsam mit der Mutter, hilfsweise ihm alleine zu übertragen. (…)
Das Erstgericht wies im Wesentlichen alle Anträge des Vaters ab. (…) Das Rekursgericht best...