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Unterhaltsbemessungsgrundlage – Fahrtkosten
iFamZ 2017/106
Betreffend die Kosten des Vaters für Fahrten zu seiner Arbeitsstätte ist eine Reduktion der Bemessungsgrundlage um die Hälfte des amtlichen Kilometergeldes (486 € monatlich) abzüglich der fiktiven Kosten einer Nahverkehrskarte im Einzelfall vertretbar.
(…) 2. Die Entscheidung des Rekursgerichts zur Berücksichtigung der Fahrtkosten des Vaters entspricht den generellen Leitlinien höchstgerichtlicher Rsp:
2.1 Demnach sind die Kosten der Fahrten zum Arbeitsplatz mit dem eigenen Pkw nach stRsp nicht zur Gänze von der Unterhaltsbemessungsgrundlage abzugsfähig, weil sonst eine Besserstellung gegenüber anderen Arbeitnehmern erfolgen würde. Keinesfalls können die abzugsfähigen Fahrtkosten generell mit dem amtlichen Kilometergeld gleichgesetzt werden (RIS-Justiz RS0111469; ; , 8 Ob 137/15b; jüngst , 1 Ob 211/16k uva).
2.2 In der Entscheidung 9 Ob 47/09s vom (iFamZ 2010/174, 266 = EvBl 2010/130, 911 [Barth]), auf die sich der Revisionsrekurswerber beruft, hat der OGH zum amtlichen Kilometergeld für vom Dienstgeber aufgetragene Dienstfahrten ausgeführt, dass die rein steuerrechtlichen Erwägungen für die Ermittlung der Unterhaltsbemessungsg...