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iFamZ 4, August 2017, Seite 230

Unterhaltsbemessungsgrundlage – Zahnbehandlungskosten

iFamZ 2017/105

§ 231 ABGB

Zahnbehandlungskosten des Vaters von 2.580 € reduzieren die Unterhaltsbemessungsgrundlage angesichts der von ihm erhaltenen hohen Abfertigung nicht.

Der Vater machte im Verfahren über einen Unterhaltserhöhungsantrag Zahnarztkosten iHv 2.580 € als Teil jener Ausgaben geltend, für die er seine am erhaltene Abfertigung von 97.545,34 € verbraucht habe.

Das Erstgericht ging unter Berücksichtigung der Aufteilung der mit 53.296,49 € herangezogenen Abfertigung auf 62 Monate von einer Bemessungsgrundlage von 2.810 € ab aus. Die Zahnbehandlungskosten seien keine Ausgaben, die bei der Unterhaltsbemessung zu berücksichtigen wären.

Das Rekursgericht bestätigte diese Rechtsansicht. Der OGH wies den Revisionsrekurs des Vaters mangels einer Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung zurück.

Ein krankheitsbedingter Mehraufwand des Unterhaltspflichtigen vermindert grundsätzlich die Bemessungsgrundlage (RIS-Justiz RS0085165, RS0047506; , iFamZ 2013/38, 83). Voraussetzung ist, dass es sich um konkret nachgewiesene, unvermeidbare von der Sozialversicherung nicht gedeckte Kosten handelt, die aus ärztlicher Sicht zur Heilung oder Besserung einer Krankheit o...

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