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iFamZ 4, August 2017, Seite 226

Neue Instrumente im Pflegschaftsverfahren: Wer?, Wie?, Wann?, Warum?

Besuchsbegleitung versus Besuchsmittlung

Martina Erlebach

Eine vierteilige Serie möchte die mit dem KindNamRÄG 2013 geschaffenen neuen Instrumente im Pflegschaftsverfahren näher vorstellen. Am Ende eines jeden Beitrags findet sich eine Übersichtstabelle zu den in der Praxis wichtigsten Abgrenzungsfragen. Der dritte Teil beschäftigt sich mit Besuchsbegleitung versus Besuchsmittlung.

I. Achtung: Verwechslungsgefahr!

Obwohl es die Besuchsmittlung als ein „Produkt“ der Familien- und Jugendgerichtshilfe (FamGHi) nun schon über vier Jahre gibt, wird sie immer wieder – selbst von Fachkräften – mit der schon seit 16 Jahren bestehenden Besuchsbegleitung verwechselt oder „in einen Topf geworfen“. Auch wenn beide eine ähnliche Intention haben, grob gesprochen die Aufrechterhaltung oder Durchführung von Kontakten, stecken die Unterschiede hier im Detail.

II. Besuchsbegleitung

Die Besuchsbegleitung kann nach § 111 AußStrG zur Unterstützung der Ausübung des Rechts auf persönliche Kontakte durch eine fachlich geeignete und dazu bereite Person angeordnet werden, wenn es das Kindeswohl verlangt. Das Rechtsinstitut der Besuchsbegleitung wurde mit dem KindRÄG 2001 in Form einer Sonderbestimmung für das Verfahren über die persönlichen Kontakte (§ 185c AußStrG aF) eingeführt und wurde als ...

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