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iFamZ 3, Juni 2017, Seite 217

Anmerkung einer Substitution im Grundbuch und Pflichtteilsdeckung durch Nutzungsrecht

iFamZ 2017/102

§ 20 GBG, § 774 ABGB

1. Auch für das AußStrG 2003 ist von einer Pflicht, Nacherbschaften in das Grundbuch einzutragen, auszugehen.

2. Das dem Pflichtteilsberechtigten zustehende und von ihm auch wahrgenommene Nutzungsrecht, einerseits eine Wohnung ohne Mietzins selbst zu bewohnen und andererseits aus der Vermietung von Wohnungen auf der ererbten Liegenschaft Mietzinse zu lukrieren, ist zur Pflichtteilsdeckung geeignet.

(…) Die am geborene Klägerin ist das einzige Kind und die Erst- bis Viertbeklagten sind die Geschwister des Erblassers. Die Acht- bis Elftbeklagten sind Nachkommen der Geschwister des Erblassers.

Der Erblasser starb am unter Hinterlassung des Testaments vom . Darin setzte er die Klägerin zur Erbin des gesamten Nachlasses, insb des in seinem Eigentum stehenden Mehrfamilienwohnhauses in L. (in der Folge als „Liegenschaft“ oder „Haus“ bezeichnet) ein. Gleichzeitig bestimmte er, dass seine am geborene Enkeltochter im Vermächtnisweg beginnend mit ihrem 21. Lebensjahr das lebenslängliche höchstpersönliche unentgeltliche Wohnungsgebrauchsrecht an der im 1. Stock des Hauses gelegenen Wohnung, bestehend aus 5 Zimmern, WC, Gang und Balkon einschließlich der Mitbenützung des Kell...

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