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iFamZ 3, Juni 2017, Seite 192

Notwendigkeit der Zustellung des Beschlusses über die Bestellung eines Kollisionskurators an den Betroffenen

iFamZ 2017/92

§ 271 ABGB

Beim Beschluss über die Bestellung wie auch über die Enthebung eines Kurators handelt es sich um einen rechtsgestaltenden Beschluss, der ohne Zustellung nicht Wirksamkeit erlangen kann. Solange der Kuratorbestellungsbeschluss mangels ordnungsgemäßer Zustellung (hier: an den Betroffenen selbst) nicht wirksam geworden ist, kann der Kurator nicht rechtswirksam tätig werden.

(…) Im Verlassenschaftsverfahren nach der Mutter gaben die Schwester/Sachwalterin sowohl im eigenen Namen als auch namens des Betroffenen ebenso wie die jüngere Schwester aufgrund des Gesetzes je zu einem Drittel des Nachlasses bedingte Erbserklärungen ab. Erst am bestellte das Verlassenschaftsgericht im Hinblick auf die Interessenkollision zwischen dem Pflegebefohlenen und seiner gesetzlichen Vertreterin eine (nicht rechtskundige) Kollisionskuratorin für den Betroffenen. Dieser Beschluss wurde zwar dem Gerichtskommissär, der Sachwalterin sowie der Kollisionskuratorin zugestellt, nicht jedoch dem Betroffenen selbst.

Am schlossen beide Töchter der Erblasserin sowie die Kollisionskuratorin vor dem Gerichtskommissär ein Erbteilungsübereinkommen, wobei „festgestellt“ wurde, dass dem Betroffe...

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