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iFamZ 3, Juni 2017, Seite 142

Evaluationsstudie zum Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetz 2013

(S. M.) – Die auf Analysen des Österreichischen Instituts für Familienforschung und des Rechnungshofes basierende Evaluationsstudie zum KindNamRÄG 2013 (III-402 BlgNR 25. GP; abrufbar unter https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/III/III_00402/imfname_638517.pdf) stellt der Familiengerichtshilfe (FamGHi) ein gutes Zeugnis aus. Erste Erfahrungen zeigen eine Verbesserung der Qualität und Nachhaltigkeit der Streitschlichtung; zudem sind die Kinder- und Jugendhilfeträger (KJHT) spürbar entlastet worden. Eine Beschleunigung der Verfahren konnte noch nicht festgestellt werden.

Fast 90 % der Richterinnen und Richter heben positiv hervor, dass mit der Einbindung der FamGHi gerichtliche Entscheidungen an Nachhaltigkeit gewonnen haben; erzielte Lösungen werden nunmehr für einige Jahre nicht mehr in Frage gestellt. Erfreulich auch der Befund des Rechnungshofes: Durch die FamGHi konnte österreichweit ein Viertel der erledigten Aufträge mit einer einvernehmlichen Lösung abgeschlossen werden. Deutlich reduziert hat sich die Belastung der KJHT. Dies führt die Studie ua auch auf die häufigere Entscheidung für eine gemeinsame Obsorge bei unehelichen Kindern zurück. Im Jahr 2015 kam es in rd 14.200 ...

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