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iFamZ 3, Juni 2017, Seite 139

Unterhaltsanspruch eines Studenten

iFamZ 2017/84

§ 231 ABGB

Eine wissenschaftliche Tätigkeit während des Studiums rechtfertigt eine längere Studiendauer.

(…) 2.1 Nach der Rsp studiert ein Kind idR zielstrebig, solange die durchschnittliche Gesamtstudiendauer nicht überschritten wird (RIS-Justiz RS0083694 [T8]; RS0110596 [T1]; RS0110600 [T1]; RS0117107).

2.2 Die durchschnittliche Dauer des vom Antragsgegner seit Herbst 2010 betriebenen Studiums der Werkstoffwissenschaft beträgt 12 Semester. (…)

2.3 In Lehre und Rsp ist anerkannt, dass ein Überschreiten der durchschnittlichen Studiendauer nicht zum Verlust des Unterhaltsanspruchs führt, wenn dafür besondere Gründe vorliegen (2 Ob 123/98x; 3 Ob 254/98v; 6 Ob 186/00x; 3 Ob 116/02h; Schwimann/Kolmasch, Unterhaltsrecht8 173; Gitschthaler, Unterhaltsrecht3 Rz 837).

2.4 Der Antragsgegner befindet sich seit Herbst 2016 im 13. Semester. Seit Oktober 2015 ist er bei der Montan Universität Leoben, an der er studiert, geringfügig (10 Wochenstunden) beschäftigt. Der OGH hat bereits ausgesprochen, dass sich ein dem Ausbildungsziel dienender Studienaufenthalt im Ausland auf die für die Aufrechterhaltung des Unterhaltsanspruchs geforderte Zielstrebigkeit des Studiums nicht negativ auswirkt (3 Ob 2382/96g mwN). Nach den Behauptungen des Vaters handelt es sich um eine wissenschaftliche Tätigkeit. Eine solche dient dem vertieften Wissenserwerb und ist durchaus geeignet, sich positiv auf den Studienerfolg auszuwirken. Das Einkommen aus dieser Beschäftigung führte zudem zu einer Herabsetzung der monatlichen Unterhaltsverpflichtung des Vaters (der selbst Akademiker ist und netto durchschnittlich 3.071,53 Euro verdiente) von 450 auf 364 Euro.

Rubrik betreut von: Matthias Neumayr
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