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iFamZ 3, Juni 2017, Seite 129

Das Finale der 25. Gesetzgebungsperiode

Martin Schauer

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Auf das exakte Timing kommt es an. So lautet eine alte Schauspielerweisheit. Auch der Gesetzgeber benötigt manchmal das richtige Timing. Beim Erwachsenenschutzrecht ist dies gerade noch gelungen, bevor sich der Vorhang – etwas vorzeitig – über die Bühne des Parlaments für die laufende Legislaturperiode senkte. Insofern stellt es in der Tat eine glückliche Fügung dar, dass das neue Erwachsenenschutzrecht gerade noch verabschiedet werden konnte, bevor die Regierung auseinandergebrochen ist und Neuwahlen beschlossen wurden.

Die iFamZ hätte ihre Aufgabe grob verfehlt, wenn dieses Ereignis vorübergegangen wäre, ohne dass der neuen Rechtsmaterie ein Schwerpunkt gewidmet worden ist. Bereits vor etwa einem Jahr bildete der damalige Entwurf des 2. Erwachsenenschutz-Gesetzes den Anlass für einen Schwerpunkt. Das fertige Gesetz ist der Grund für einen iFamZ-Rekord: Noch niemals ist ein Heft der Zeitschrift mit einem Umfang von 92 Seiten erschienen. Gleich zehn Beiträge befassen sich mit dem neuen Gesetz. Es ist an dieser Stelle nicht möglich, auf alle Beiträge einzugehen, weil sich das Editorial andernfalls über eine zweite Seite erstrecken müsste. Nur so viel: Die meisten Autorinnen und Autor...

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