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iFamZ 2, April 2017, Seite 127

Liste für Elternberatung nach § 107 Abs 3 Z 1 AußStrG online

Judit Barth-Richtarz

Am wurden im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung des BMFJ und des BMJ an 286 Personen aus ganz Österreich Zertifikate für die Anerkennung als Familien-, Eltern- und Erziehungsberaterinnen und -berater verliehen. Es geht hier um jene Form von Beratung, die Pflegschaftsgerichte nach § 107 Abs 3 Z 1 AußStrG in Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren den Eltern anordnen können. Diese Beraterinnen und Berater, die über eine Grundausbildung im psychosozialen Bereich, eine Zusatzausbildung in der Beratung von hochstrittigen Familien und eine mehrjährige einschlägige Berufserfahrung verfügen, unterzogen sich in den letzten Monaten einem mehrstufigen Bewerbungsverfahren inklusive Hearing vor einer siebenköpfigen Kommission. Die Liste anerkannter Familien-, Eltern- und Erziehungsberaterinnen und -berater nach § 107 Abs 3 Z 1 AußStrG ist ab sofort unter www.trennungundscheidung.at abrufbar. Dort finden sich neu und zentral auch Informationen und Listen der Beraterinnen und Berater zu den Themen Elternberatung vor Scheidung, Familien- und Scheidungsberatung bei Gericht, Eltern- und Kinderbegleitung, Besuchsbegleitung und Mediation sowie Hinweise zur Familiengerichtshilfe und zum Kinderbeistand.

Autorinnen und Autoren:
Judit Barth-Richtarz
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