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Vorabentscheidungsersuchen des OGH zur Kaskadenregelung im Haager Unterhaltsprotokoll
iFamZ 2017/79
Art 4 HUP
Vorabentscheidungsersuchen: 1. Ist die Kaskadenregelung (Art 4 Abs 2 HUP) auch anwendbar, wenn der Berechtigte seinen Aufenthalt wechselt und am Gericht seines nunmehrigen gewöhnlichen Aufenthalts selbst den Unterhalt für einen vom vorherigen Aufenthaltsrecht beherrschten Zeitraum einklagt? 2. Ist die Kaskade auch dann anwendbar, wenn das vorrangig berufene Recht Unterhalt zwar gewährt, der Anspruch aber mittlerweile verjährt oder präkludiert ist?
I. Dem EuGH werden gem Art 267 AEUV folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:
1. Ist die Subsidiaritätsanordnung des Art 4 Abs 2 des Haager Protokolls über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht 2007 so auszulegen, dass diese nur zur Anwendung gelangt, wenn der das Unterhaltsverfahren einleitende Antrag in einem anderen Staat als dem des gewöhnlichen Aufenthalts des Unterhaltsberechtigten eingebracht wird?
Wird diese Frage verneint:
2. Ist Art 4 Abs 2 des Haager Protokolls über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht 2007 dahin auszulegen, dass sich die Wendung „kein Unterhalt“ auch auf Fälle bezieht, in denen das Recht des bisherigen Aufenthaltsorts bloß mangels Einhaltung bestimmte...