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Aufschiebend bedingte Besitznachfolgerechte und obligatorische Übertragungsverpflichtungen
iFamZ 2017/74
Die Vertragsparteien eines Schenkungsvertrages auf den Todesfall über eine Liegenschaft können eine fideikommissarische Substitution für Nachkommen des Geschenknehmers vereinbaren. Nach dem Tod des Geschenkgebers steht dem aus der Substitution Berechtigten allerdings nicht das Recht zu, eine grundbücherliche Streitanmerkung an dieser Liegenschaft zu erwirken.
Die am verstorbene E. K. hinterließ drei Kinder, darunter die Klägerin, und ihren Ehemann, den Beklagten. Die Liegenschaft EZ (…) des Grundbuchs (…) stand je zur Hälfte im Miteigentum der Erblasserin und ihres Ehemanns. Im wechselbezüglichen Testament vom hatten einander die Eheleute als Universalerben eingesetzt. Am selben Tag schlossen sie in der Form eines Notariatsakts einen Schenkungsvertrag auf den Todesfall, mit dem sie ihren jeweiligen Miteigentumsanteil an der erwähnten Liegenschaft auf den überlebenden Ehegatten übertrugen.
Pkt II des Testaments enthielt den Hinweis auf die den Überlebenden gem Pkt 3.4 des Schenkungsvertrags auf den Todesfall treffende Verpflichtung sowie die „weitere Beschränkung“, dass der Überlebende weder vertraglich noch letztwillig etwas an einen eventuellen später...