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iFamZ 2, April 2017, Seite 107

Aus der Erbrechtspraxis des Dr. M.

Die Grenzen der Ermittlung des Pflichtteils im Rahmen des Verlassenschaftsverfahrens nach dem ErbRÄG 2015

I. Unterscheidung „Nachlasspflichtteil“ und „Schenkungspflichtteil“ nach dem ErbRÄG 2015

Eine der wesentlichen Säulen der Erbrechtsreform sind die Änderungen im Pflichtteilsrecht. Dies zeigt sich bereits bei einem oberflächlichen Vergleich der alten zur neuen Rechtslage: Während der Gesetzgeber bei den erbrechtlichen Bestimmungen außerhalb des Pflichtteilsrechts bemüht war, die Paragrafenanordnungen möglichst beizubehalten und – bei gleichzeitiger bloßer sprachlicher Modernisierung – die bisher bekannte Struktur zu erhalten, ist im Pflichtteilsrecht kein Stein auf dem anderen (oder hier: kein Paragraf unangetastet) geblieben. Selbstverständlich sind es aber die inhaltlichen Änderungen, deren Bedeutung sich bereits an der Anzahl der Publikationen seit Erlassung des ErbRÄG 2015 manifestiert, die sich ausschließlich oder großteils dem Pflichtteil widmen.

Die Reform des Anrechnungsrechts ist dabei zweifellos einer der Eckpfeiler schlechthin. Die neuen Regelungen zur Hinzu- und Anrechnung finden sich in §§ 781 ff ABGB. Die Grundprinzipien der neuen Rechtslage normiert § 781 ABGB; diese können wie folgt zusammengefasst werden:

1.

Es ist von einem einheitlichen und gleichzeitig weiten Schenkungsbegriff auszugehen; die...

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