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iFamZ 2, April 2017, Seite 104

Mediation im Erbrecht

Der höfliche Erbkonflikt – ein Fall aus der Praxis

Ulrich Wanderer

Mediation, die konsensorientierte außergerichtliche Konfliktbelegung unter Beiziehung eines allparteilichen Dritten, des Mediators, hat sich in den vergangenen Jahren als probate Konfliktmanagementmethode etabliert. Dieser Ansatz kann auch bei erbrechtlichen Auseinandersetzungen fruchtbar gemacht werden, wie der folgende Beitrag anhand eines Praxisfalls rund um einen höflichen Erbkonflikt zu zeigen versucht.

I. Allparteilichkeit auf dem Weg zur gemeinsamen Lösung

Mediation unterscheidet sich von den anderen Konfliktbeilegungseinrichtungen wie Gerichten, Schiedsgerichten, Schlichtungsstellen oder auch Ombudsstellen darin, dass die Kompetenz zur Lösung des Konflikts nicht an eine dritte, übergeordnete Stelle delegiert wird, sondern der Mediator den Parteien der Mediation (Medianden) als Wegbereiter zu einer Lösung zur Seite steht. Er versteht sich dabei nicht als neutrale und außenstehende Instanz, sondern vielmehr als allparteiliche Unterstützung der Medianden. Allparteilichkeit bedeutet in diesem Kontext, dass der Mediator die Anliegen beider Parteien dahingehend unterstützt, dass er sich nicht auf die trennenden Aspekte, sondern eher auf den gemeinsamen Konsens konzentriert und dies...

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