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GesRZ 5, Oktober 2018, Seite 299

Zur Eintragung des Haftungsausschlusses nach § 38 Abs 4 UGB

§ 38 Abs 4 UGB

1. Die Eintragung der Vereinbarung des Haftungsausschlusses nach § 38 Abs 4 UGB in das Firmenbuch muss in einem engen zeitlichen Zusammenhang zum Unternehmensübergang erfolgen.

2. Für den zeitlichen Zusammenhang ist auf den grundsätzlich im Titelgeschäft vorgesehenen Erfüllungszeitpunkt abzustellen. Der Zeitpunkt der Unterfertigung des schriftlichen Vertrages ist nicht entscheidend. Entscheidend ist der Zeitpunkt, ab dem das Unternehmen im Namen des Erwerbers betrieben werden soll. Dafür kann auch bereits die Einräumung einer Verfügungsmöglichkeit vor dem dinglichen Rechtserwerb genügen.

3. Ein Abstand von etwa sechs Wochen zwischen dem vertraglich vereinbarten Stichtag des Unternehmensübergangs und dem Eintragungsbegehren übersteigt die erforderliche zeitliche Nähe.

(OLG Graz 4 R 33/18g)

Im Unternehmenskaufvertrag vom wurde vereinbart, dass die Käuferin den Kaufgegenstand zum Stichtag erwirbt und der Kaufgegenstand in wirtschaftlicher Hinsicht mit Wirkung zum Stichtag auf die Käuferin übergeht.

  • Die Vorinstanzen wiesen den Mitte Februar 2018 gestellten Antrag auf Eintragung des Haftungsausschlusses nach § 38 Abs 4 UGB ab.

  • Der OGH wies den außerordentlichen Revisionsr...

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