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iFamZ 2, April 2017, Seite 98

Einwilligungsfähigkeit bei medizinischer Behandlung

iFamZ 2017/62

§§ 10, 36, 38a UbG

LG Wiener Neustadt , 16 R 417/16m

Die Weigerung, sich einer medizinisch erforderlichen Behandlung zu unterziehen, rechtfertigt für sich genommen nicht den Schluss auf die fehlende Einwilligungsfähigkeit. Umgekehrt wäre es aber auch bedenklich, den Patienten im Zweifel immer dann für einsichtsfähig zu halten, wenn er den ärztlichen Therapievorschlägen folgt.

Rubrik betreut von: Michael Ganner
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