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iFamZ 2, April 2017, Seite 98

Zuständigkeit des Gerichts bei einem vorübergehenden Aufenthalt des Betroffenen in einem Therapiezentrum

iFamZ 2017/61

§ 111 JN

Die Sachwalterschaftssache soll von jenem Gericht geführt werden, in dessen Sprengel der Mittelpunkt der Lebensführung des Betroffenen liegt. Der Mittelpunkt der Lebensführung erfordert aber einen stabilen Aufenthalt an einem bestimmten Ort.

(…) 2.1 Der außerordentliche Revisionsrekurs betrifft in erster Linie die Ablehnung der Übertragung der Zuständigkeit nach § 111 Abs 1 JN an das Bezirksgericht S. Der Sachwalter spricht in diesem Zusammenhang von der Unzuständigkeit des Erstgerichts. Er steht auf dem Standpunkt, dass sich der Mittelpunkt der Lebensführung und der wirtschaftlichen Existenz des Betroffenen am Ort des Therapiezentrums, in dem er derzeit untergebracht ist, befinde. Die Zuständigkeit des Erstgerichts sei daher nicht mehr gegeben.

2.2 Nach § 111 Abs 1 JN kann das zur Besorgung der Sachwalterschaftssache zuständige Gericht seine Zuständigkeit einem anderen Gericht übertragen, wenn dies im Interesse des Betroffenen gelegen erscheint, insb wenn dadurch die wirksame Handhabung des dem Betroffenen zugedachten Schutzes voraussichtlich gefördert wird (RIS-Justiz RS0049144; 8 Nc 44/15k; 7 Nc 13/16w). Fasst das bisher zuständige Gericht einen (rechtskräftigen) Übertragungsbes...

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