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iFamZ 2, April 2017, Seite 96

Unterhaltsvorschuss und Ausgleichszulagenrichtsatz

iFamZ 2017/56

§ 293 Abs 1 ABGB

Bei der Beurteilung des Ausgleichszulagenanspruchs sind auch Unterhaltsvorschüsse als Nettoeinkommen zu berücksichtigen; dass das vorschussbeziehende Kind behindert ist, ändert nichts daran.

Rubrik betreut von: Matthias Neumayr
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