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iFamZ 2, April 2017, Seite 93

Hauptsächliche Betreuung des Kindes beim Vater, der nicht in Österreich lebt

iFamZ 2017/51

§§ 180 Abs 2, 187 ABGB

Berücksichtigung der Unterstützung durch die Großmutter, die eine wichtige Bezugsperson darstellt. Das Kontaktrecht (der Mutter) kann im Hinblick auf die zeitlichen Ressourcen des Besuchsbegleiters begrenzt werden. Das Interesse der Mutter an länger dauernden Besuchskontakten ohne Besuchsbegleitung fällt weniger ins Gewicht als das Interesse des Kindes an stressfreien und pädagogisch sinnvollen Kontakten mit der Mutter.

S. 94 Das Erstgericht betraute die getrennt lebenden Eltern der ehelich geborenen Minderjährigen gemeinsam mit der Obsorge und legte fest, dass das Kind im Haushalt des Vaters hauptsächlich betreut wird. Das Kontaktrecht der Mutter regelte es dahin, dass diese berechtigt ist, ihre Tochter weiterhin wöchentlich für zwei Stunden mit Begleitung zu sehen.

Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung.

1. (...) Maßstab für die Entscheidung über die Obsorge und der Frage, in wessen Haushalt das Kind hauptsächlich betreut wird (§ 180 Abs 2 ABGB), ist das Kindeswohl. Bei der Beurteilung des Wohles des Kindes darf nicht nur von der momentanen Situation ausgegangen werden, sondern es sind auch Zukunftsprognosen zu stellen (RIS-Justiz RS0048632). Es kommt darauf an, we...

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