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Übertragung der Obsorge auf KJHT; Kontaktrecht der Eltern
iFamZ 2017/49
§§ 181, 187, 211 ABGB; Art 8 EMRK
Zwei Besuche pro Monat sind erforderlich, weil – insbesondere bei Kleinkindern – schon Abstände von zwei Wochen zwischen den Besuchen zu einer Entfremdung führen können.
Die Kinder leben seit 2014 bei Pflegeeltern. Mit Beschluss vom entzog das Erstgericht die Obsorge im Bereich Pflege und Erziehung sowie der gesetzlichen Vertretung in diesem Bereich für die drei Söhne den Kindeseltern sowie für die Tochter der Mutter und übertrug diese dem Land Steiermark.
Der Mutter wurde mit Beschluss vom ein begleitetes Kontaktrecht zu ihren Kindern in der Dauer von drei Stunden einmal pro Monat mit der Auflage, den Vater von den Terminen nicht zu informieren, eingeräumt.
Mit Beschluss vom wurde dem Vater gegenüber seinen Kindern ein begleitetes Kontaktrecht in der Dauer von jeweils zwei Stunden im Monat vorläufig für drei Monate eingeräumt. Dieses wurde jedoch nicht fortgeführt, nachdem der Vater beim zweiten Besuch den Besuchsbegleiter beschimpfte und in der Folge die Eltern unangekündigt im Wohnort der Pflegefamilie erschienen und der Vater offenbar sogar seinen Wohnort dorthin verlegte. Die Eltern wurden von der Pflegemutter sowie von zwei Söhnen g...