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Einschränkungen der Informationsrechte des Vaters; Gefahr der Schädigung des Kindes
iFamZ 2017/45
(2 Ob 209/16y)
(…) 2.1 Nach der Rsp zu § 178 Abs 3 ABGB aF (reichte) die ablehnende Haltung eines (auch schon mündigen) Minderjährigen allein nicht für die Annahme einer „ernstlichen“ Gefährdung des Kindeswohls aus, die zu einer Beschränkung der Informationsrechte des nicht obsorgeberechtigten Elternteils führen hätte können (3 Ob 303/02h; 3 Ob 147/08h; 1 Ob 153/10x; RIS-Justiz RS0118246).
2.2 Abgesehen davon, dass § 189 Abs 2 ABGB idF KindNamRÄG 2013 keine „ernstliche“ Gefährdung des Kindeswohls mehr fordert, liegen hier aber auch Umstände vor, die jenen zumindest sehr nahe kommen, unter denen der OGH die Entziehung der Informationsrechte des nicht obsorgeberechtigten Elternteils bereits als vertretbar gebilligt hat (vgl 10 Ob 12/06x). Auch das gegenständliche Pflegschaftsverfahren wird wie im damaligen Anlassfall vor allem von Seiten des Vaters „äußerst erbittert“ und in einem vergleichbar „außergewöhnlichen Stil“ geführt, wie sich dem Inhalt des mittlerweile auf neun Bände angewachsenen Pflegschaftsakts eindrucksvoll entnehmen lässt.
2.3 Dass die konkrete Gefahr einer das Kindeswohl gefährdenden missbräuchlichen Verwendung von Informationen über seinen Sohn besteht, zeigte zuletzt a...