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Die Reichweite der Delegierbarkeit von Gesellschafterkompetenzen an einen Beirat
Der vorliegende Aufsatz befasst sich mit der Rechtsfrage, inwieweit Gesellschafterkompetenzen an einen Beirat in einer GmbH delegiert werden können. Die Rechtsproblematik wird in dieser Arbeit vom Standpunkt aus erörtert, dass ein Aufsichtsrat in der GmbH errichtet ist, wobei von einer grundsätzlichen Gleichstellung von gesetzlich obligatorischem Aufsichtsrat, gesellschaftsvertraglich zwingendem und fakultativem Aufsichtsrat auszugehen ist, sodass aus dieser Unterscheidung keine Differenzierung der Beiratsbefugnisse abgeleitet werden kann. Bis dato fehlt eine höchstgerichtliche Entscheidung darüber, welche und in welchem Umfang Kompetenzen an einen Beirat neben einem Aufsichtsrat delegiert werden können. Die Zulässigkeit der Errichtung eines Beirats neben einem Aufsichtsrat steht außer Streit. Der Beirat kann je nach Aufgabenzuweisung nahe der Geschäftsführung, nahe der Aufsicht und Kontrolle oder nahe den Aufgaben der Gesellschafter angesiedelt und ausgestaltet sein. Der vorliegende Beitrag versucht eine geschlossene Aufarbeitung des Themas, wobei auch sich in der Praxis stellende Fragestellungen ihren Platz finden sollen und der Beitrag trotz seiner Aufarbeitungsdichte (auch) dem...