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iFamZ 2, April 2017, Seite 81

Keine Anspannung des Kindes

iFamZ 2017/39

§ 231 ABGB

Eine Anspannung des volljährigen Kindes setzt ein Verschulden am Scheitern einer angemessenen Ausbildung oder Berufsausübung voraus.

Bei dem 1994 geborenen M. besteht eine psychiatrische Symptomatik im Sinn einer Intelligenzminderung leichter Ausprägung und einer unreifen Persönlichkeitsstruktur sowie anamnestisch eine Zwangsstörung. Seit 2013 ist für ihn ein Sachwalter bestellt. Er geht keiner versicherungspflichtigen Beschäftigung nach, ist einkommens- und vermögenslos und befindet sich „in Eigenpflege“. Auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt kann er weder einer Voll‑ noch einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen. Möglich ist ihm eine Vollzeitbeschäftigung im „geschützten Rahmen“. Die Ursache der aktuellen „Arbeitsverweigerung“ liegt in der „psychiatrischen“ Störung; Krankheits- und Behandlungseinsicht fehlen. Es steht nicht fest, dass er das Nichteintreten der Selbsterhaltungsfähigkeit verschuldet hat.

Gegenstand des Revisionsrekursverfahrens über den Unterhaltsfestsetzungsantrag von M. gegenüber seiner Mutter ist nur noch die Frage, ob die (teilweise) Selbsterhaltungsfähigkeit des Sohnes tatsächlich oder zumindest im Rahmen der Anspannung fiktiv eingetreten ist...

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