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iFamZ 2, April 2017, Seite 81

Keine Anspannung des Vaters

iFamZ 2017/38

§ 231 ABGB

Die Anspannung darf nicht zu einer bloßen Fiktion führen. Bewerbungen müssen nicht schriftlich vorgelegt werden.

3. (…) Der Vater hat seine Bewerbungen dargelegt. Das AMS bescheinigte gegenüber dem Erstgericht, dass er ernsthaft um Arbeit bemüht ist. Seine Vermittelbarkeit war zunächst durch das Fehlen eines Führerscheins erschwert. Dennoch war der Vater immer wieder kurzfristig als Leiharbeitnehmer beschäftigt. Ende November 2015 gelang es ihm dann, wieder einen Führerschein zu erlangen und in weiterer Folge, ab Ende März 2016, einen dauerhaften Arbeitsplatz zu erhalten. Die Ansicht des Rekursgerichts, dass dem Vater vor diesem Hintergrund im konkreten Fall nicht vorwerfbar sei, dass er kein oder kein höheres Erwerbseinkommen erzielen konnte, ist vertretbar. (…)

4.1. Die Anspannung darf nicht zu einer bloßen Fiktion führen. (…) Es müssen ausreichende Anhaltspunkte vorhanden sein, die es erlauben, dem Vater ein Außerachtlassen des pflichtgemäßen Verhaltens anzulasten. Richtig ist, dass der Unterhaltsschuldner darzutun hat, dass und wie er seinen Verpflichtungen, nach Kräften zum Unterhalt beizutragen, nachgekommen ist (RIS-Justiz RS0047536). (…)

4.3. Entgeg...

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