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GesRZ 5, Oktober 2018, Seite 261

Ein nachhaltiges Pflichtteilsrecht für Unternehmen

Liquidität versus verantwortliche Teilhabe

Susanne Kalss und Barbara Dauner-Lieb

Unternehmensrecht und Erbrecht sind sowohl in Österreich als auch in Deutschland schlecht aufeinander abgestimmt. Das Erbrecht behandelt unternehmerisches Vermögen nicht anders als Grundstücke, Schmuck oder Geld und hat nur den Ausgleich zwischen dem Erblasser, seinen nächsten Angehörigen und den testamentarischen Erben im Blick. Die Besonderheiten des Unternehmens, insb seine Dynamik und das Vorhandensein weiterer Stakeholder (Mitgesellschafter, Arbeitnehmer, Gläubiger), werden vom Erbrecht nicht berücksichtigt. Die in beiden Rechtsordnungen vorgesehene Möglichkeit einer Stundung des Pflichtteilsanspruchs im Kontext der Sicherung von Unternehmen im Zuge der Unternehmensnachfolge reicht zur Bewältigung der rechtlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen der Unternehmensnachfolge nicht aus. Dementsprechend groß ist die Bedeutung vorsorgender Gestaltung.

I. Problemstellung in Österreich und Deutschland

Als Ausgangspunkt gilt in Österreich wie in Deutschland die Testierfreiheit des Erblassers als „Verlängerung“ seiner Eigentümerstellung über den Tod hinaus. Die Testierfreiheit wird aber begrenzt durch den gesetzlichen Teilhabeanspruch nächster Angehöriger, der in Deutschland sogar ve...

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