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Nachträgliche Sittenwidrigkeit bei Ausschluss der Umstandsklausel im Unterhaltsvergleich
iFamZ 2017/24
Die Vereinbarung eines Ausschlusses der Umstandsklausel im Vergleich über die nachehelichen Unterhaltsansprüche ist zwar für sich nicht sittenwidrig, doch kann das Beharren des Unterhaltsberechtigten auf diesen Ausschluss uU sittenwidrig sein. Die gilt insb dann, wenn ohne Berücksichtigung der veränderten Umstände die Existenz des Verpflichteten oder der Unterhalt Dritter gefährdet wäre oder ein krasses Missverhältnis zwischen Unterhaltsleistungen und Einkommensrest bestünde.
Die Streitteile schlossen bei Beendigung der Ehe, die aus dem alleinigen Verschulden des Klägers geschieden worden war, einen Vergleich über die Scheidungsfolgen, wonach sich der der Kläger zu einem monatlichen Unterhalt iHv (…) zwölfmal jährlich verpflichtete. Der Unterhaltsbetrag sollte auch für den Fall geänderter Verhältnisse beider Vergleichsparteien unverändert bleiben. Lediglich ein eigenes Einkommen iHv (…) der Beklagten, das (…) monatlich übersteigt, sollte auf den vereinbarten Unterhaltsbetrag angerechnet werden und diesen Unterhaltsbetrag entsprechend verringern.
Mit der eingebrachten Oppositionsklage begehrte der Kläger die Feststellung, dass der Anspruch de...