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Vorschussanspruch einer Drittstaatsangehörigen
iFamZ 2017/13
§ 2 Abs 1 UVG; Art 2 VO (EWG) 1408/71; Art 2 und 3 ARB 3/80
Die Tochter eines türkischen Arbeitnehmers in Österreich hat auch dann einen Vorschussanspruch, wenn sie serbische Staatsangehörige ist.
Die 2013 geborene S. und ihre Mutter sind serbische Staatsbürger mit gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich. Der geldunterhaltspflichtige Vater des Kindes ist türkischer Staatsbürger; er lebt in Österreich und ist hier – nach den Antragsbehauptungen – geringfügig beschäftigt.
Das Erstgericht wies den Antrag auf Gewährung von Titelvorschüssen im Hinblick auf die serbische Staatsangehörigkeit des Kindes ab. Das Rekursgericht bestätigte. Der OGH sprach die begehrten Unterhaltsvorschüsse zu.
1. Gem § 2 Abs 1 Satz 1 UVG haben minderjährige Kinder, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben und entweder österreichische Staatsbürger oder staatenlos sind, Anspruch auf Vorschüsse auf den gesetzlichen Unterhalt. Diese Voraussetzungen erfüllt das Kind unstrittig nicht.
2. In Bezug auf türkische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen ist allerdings der Beschluss Nr. 3/80 des Assoziationsrats vom über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinsc...