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Anspannung des Kindes
iFamZ 2017/10
Die Anspannung des unterhaltsberechtigten behinderten Sohnes setzt Vorwerfbarkeit des Unterlassens von Anstrengungen voraus, auf dem geschützten Arbeitsmarkt eine Arbeit zu finden.
(…) 4.3 Ob der Sohn, der beruflich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht mehr integrierbar ist, überhaupt noch – wie vom Vater behauptet – auf dem sog „Zweiten Arbeitsmarkt“, auf dem Beschäftigungsverhältnisse mit beruflich schwer integrierbaren Personen gefördert werden (positive Wiedereingliederungsprognose), eine Tätigkeit aufnehmen könnte oder ihm dies nur mehr auf dem sogenannten „Dritten Arbeitsmarkt“, auf dem das Gleiche mit beruflich nicht integrierbaren Personen geschieht (negative Wiedereingliederungsprognose), möglich wäre (zur Unterscheidung Kreiter, Beschäftigungsverhältnisse mit besonderer Zweckbestimmung [2014] 1; Kietaibl/Reiner, Kein Arbeitsrecht am zweiten und dritten Arbeitsmarkt? Zur Bedeutung von Nutzenverteilung und Interessenlage für den Arbeitnehmerbegriff, DRdA 2011, 526), kann dahingestellt bleiben. Denn eine Anspannung im dargestellten Sinn setzt voraus, dass dem Sohn das vom Vater behauptete Unterlassen von Anstrengungen, auf dem geschützten Arbei...