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iFamZ 1, Februar 2017, Seite 27

Ehegattensplitting nach deutschem Steuerrecht

iFamZ 2017/6

§ 231 ABGB

Die Ehe der Eltern wurde im November 2007 geschieden. Die beiden Töchter L. (geb 1999) und S. (geb 2001) leben bei ihrer Mutter in Österreich. Der Vater ist zu einem monatlichen Unterhalt von je 402 Euro verpflichtet.

Der Vater ist beim Landesamt für Finanzen, Dienststelle München, beschäftigt. Im Jahr 2012 erzielte er unter Berücksichtigung der Weihnachtsgratifikation, der monatlichen Krankenversicherungsbeiträge sowie unter Berücksichtigung der monatlichen Fahrtkosten ein durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen iHv 3.267,52 Euro.

Der Vater ist außer für die beiden Töchter noch für seine Ehefrau sorgepflichtig, die im Jahr 2012 einen Verlust von 1.019,63 Euro, im Jahr 2013 einen Gewinn von 1.266,63 Euro und im Jahr 2014 einen Gewinn von 709,02 Euro erzielte. Bis einschließlich August 2013 war der Vater auch für seine geschiedene Ehegattin sorgepflichtig.

L. ist seit als HGA-Lehrling beschäftigt.

Die Kinder begehren eine – zeitlich gestaffelte – Erhöhung des Unterhalts sowie die Zuerkennung von Unterhaltssonderbedarf von 3.000 Euro für ihre anwaltlichen Vertretungskosten. Die Einkommensverhältnisse des Vaters hätten sich seit der letzten Unterhaltsf...

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