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iFamZ 1, Februar 2017, Seite 15

Kein Recht des biologischen Vaters auf Feststellung der Vaterschaft

iFamZ 2017/1

Art 8 EMRK; Art 24 Abs 3 GRC; Art 2 BVG über die Rechte der Kinder; § 188 Abs 2 ABGB

Die Einschränkung des Kontaktrechts auf Personen, die zum Kind in einem besonderen persönlichen oder familiären Verhältnis stehen oder standen, ist verfassungsrechtlich unbedenklich. Es besteht kein Recht des biologischen Vaters auf Feststellung seiner biologischen Vaterschaft bei bestehender rechtlicher Vaterschaft.

Im Oktober 2014 begehrte der Antragsteller beim BG die Feststellung der Vaterschaft zum geborenen Kindes. Er habe der Mutter im „empfängniskritischen Zeitpunkt mehrmals beigewohnt“; es sei ausgeschlossen, dass sie einem anderen Mann beigewohnt habe. Noch vor der Geburt habe die Mutter die Beziehung zu ihm beendet und im Juni 2014 einen anderen Mann geheiratet. Das Kind sei als das eheliche Kind des Ehemannes geboren worden, daher gelte der Ehemann der Mutter als rechtlicher Vater. Der Antrag auf Feststellung der Nichtabstammung vom Ehemann der Mutter wurde zurückgewiesen, weil dieser nur vom Kind gegen den Mann und von diesem gegen das Kind gestellt werden kann (§ 151 Abs 2 ABGB). Rechtsmittel dagegen wurde keines erhoben.

Der Antragsteller, dem trotz zahlreicher Kontaktaufnahmeversuche verwehrt word...

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