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FMA-Rundschreiben zur Eignungsprüfung von Geschäftsleitern, Aufsichtsratsmitgliedern und Inhabern von Schlüsselfunktionen
Am hat die FMA ebenso die Neufassung des Rundschreibens zur Eignungsprüfung von Geschäftsleitern, Aufsichtsratsmitgliedern und Inhabern von Schlüsselfunktionen (Fit & Proper-Rundschreiben) veröffentlicht.
Das BWG sieht an mehreren Stellen Anforderungen an die Mitglieder der Geschäftsleitung und des Aufsichtsrats von Kreditinstituten vor. Diese Anforderungen umfassen sowohl persönliche als auch fachliche Kriterien. Das FMA-Rundschreiben soll als Orientierungshilfe zur Beurteilung der Eignung dienen. Neben Geschäftsleitern und Aufsichtsratsmitgliedern (Kap II) ist es auch an Leiter interner Kontrollfunktionen und Inhaber von Schlüsselfunktionen adressiert (Kap III und IV). Dies sind Mitarbeiter, die aufgrund ihrer Position einen wesentlichen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit des Instituts ausüben können. Davon erfasst sind idR Leiter wichtiger Geschäftsfelder, Zweigstellen oder Tochterunternehmen. Im Anhang des FMA-Rundschreibens findet sich auch eine Auflistung der im Zuge einer Anzeige über die Änderung einer Person einzureichenden Unterlagen.
Das FMA-Rundschreiben ist online abrufbar unter https://www.fma.gv.at/fma/fma-rundschreiben.