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Verfassungsrechtliche Fragen bei der Erlangung der weiteren Elternschaft durch ein Anerkenntnis
Ungleichbehandlung im Abstammungsrecht
Seit dem ist die durch das FMedRÄG 2015 neu geschaffene Rechtslage in Kraft. Durch diese Novelle wurden der persönliche Anwendungsbereich der medizinisch unterstützten Fortpflanzung (muF) sowie die Regelungen zur Keimzellenspende und der Präimplantationsdiagnostik adaptiert. Es gibt mittlerweile zahlreiche Beiträge, die sich überblicksartig mit der gesamten Novelle, aber auch solche, die sich mit spezielleren Themen auseinandersetzen. Im Zuge der Öffnung der muF für Frauenpaare wurden im Abstammungsrecht Möglichkeiten für zwei Frauen geschaffen, gleichzeitig rechtliche Elternteile desselben Kindes zu sein. Zur Verfassungsmäßigkeit der abstammungsrechtlichen Regelungen liegen erst vereinzelte Stellungnahmen vor. In ÖJZ 2015, 917 haben wir vertreten, dass die Regelung zur Erlangung der automatischen Elternschaft aufgrund der aufrechten eingetragenen Partnerinnenschaft bei der Geburt verfassungswidrig ist. Mit diesem Aufsatz legen wir einen weiteren Beitrag zur verfassungsrechtlichen Untersuchung des mit dem FMedRÄG 2015 novellierten Abstammungsrechts vor. Wie bei der verfassungsrechtlichen Erörterung der „automatischen Elternschaft“ bereits angedeutet, verlangt auch die Neuregelung ...