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Die Zulässigkeit neuer Beweisvorbringen im Verfahren über das Erbrecht
iFamZ 2016/233
§ 49AußStrG
Es begründet einen Mangel des Rekursverfahrens, wenn der Rekurswerber im Rahmen seines Rekurses eine Neuerung releviert (hier: die Vorlage des Schreibens, das die Gültigkeit eines Testaments manifestieren soll), diese Neuerung aber vom Rekursgericht übergangen wird.
Der 1958 geborene, am verstorbene Erblasser war ledig und kinderlos. Seine gesetzlichen Erben wären sein Halbbruder zu einem Viertel und seine Schwester zu drei Vierteln gewesen. Er hinterließ jedoch ein eigenhändiges Testament vom , in dem er seine Lebensgefährtin zur Alleinerbin eingesetzt und überdies angeordnet hatte, dass „in keinem Fall“ seine Schwester etwas erben soll. Am gab die frühere Lebensgefährtin des Erblassers aufgrund dieses Testaments die unbedingte Erbantrittserklärung ab.
Mit Schreiben vom übersandte ein Rechtsanwalt ein von einer unbekannten Person in seiner Kanzlei abgegebenes weiteres eigenhändiges Testament an den Gerichtskommissär. Dieses Testament ist mit datiert. Darin wurde die Nichte des Erblassers, die Tochter seiner Schwester, zur Universalerbin eingesetzt und dem SOS-Kinderdorf ein Betrag von 150.000 Euro vermacht. Die Verwaltung des vererbten Verm...