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iFamZ 6, Dezember 2016, Seite 371

Aus der Erbrechtspraxis des Dr. M. – 2016 im Zeichen der Erbrechtsreform

Die wesentlichen Neuerungen im Verlassenschaftsverfahren

Dr. M.

Ausgewählte Praxisfragen zur Erbrechtsreform (V)

„Die Erbrechtspraxis des Dr. M.“ steht im Jahr 2016 ganz im Zeichen der Erbrechtsreform: Jede Ausgabe greift ausgewählte (neue) Rechtsfragen auf, weist auf potenzielle Fallstricke hin und gibt Tipps für die Gestaltung in der Praxis. Der sechste Teil widmet sich den wesentlichen Neuerungen im Verlassenschaftsverfahren.

Ein erster Überblick

Es war zwar kein erklärtes Ziel des ErbRÄG 2015, substanzielle Änderungen im Verlassenschaftsverfahren vorzunehmen. Es liegt aber auf der Hand, dass auch das Verlassenschaftsverfahren von einer solch umfassenden Reform des Erbrechts betroffen ist. Folglich sind einige Neuerungen vorgesehen, die auf folgenden Aspekten beruhen:

1.

Das Inkrafttreten der EuErbVO mit wurde zum Anlass genommen, mit dem ErbRÄG 2015 auch die Umsetzungsbestimmungen in den Rechtsbestand zu überführen.

2.

Die materiellrechtlichen Änderungen haben unmittelbare Auswirkungen auf das Verlassenschaftsverfahren, weshalb eine verfahrensrechtliche Anpassung erforderlich war. Als Beispiel dient das Pflegevermächtnis.

3.

An mancher Stelle wurde vom Gesetzgeber ein Anpassungsbedarf festgestellt, ohne dass es dafür ein materiellrechtliches Erfordernis ...

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