Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verletzung der Unterhaltspflicht
iFamZ 2016/203
Auch wenn der Vater die Zeichnungsberechtigung für sein Privatkonto der Mutter einräumt, die die im gemeinsamen Haushalt lebenden Kinder betreut, kann die Unterhaltspflichtverletzung drohen. Geldunterhalt gebührt bei drohender Unterhaltsverletzung erst ab Antragstellung.
Das monatliche Nettoeinkommen des Vaters beträgt 8.300 Euro. Die Mutter bezieht kein eigenes Einkommen; sie führt den Haushalt und betreut die drei Kinder. Ein Scheidungsverfahren ist anhängig. Die Kinder leben mit beiden Eltern im gemeinsamen Haushalt. Der Vater übergibt der Mutter monatlich ca 100 Euro. Weiters ist die Mutter am Privatkonto des Vaters bei zwei unterschiedlichen Banken zeichnungsberechtigt. Bei einer dieser Banken kann sie entsprechend den von der Bank eingeräumten Konditionen bis zu 730 Euro pro Woche beheben. Vom zweiten Konto können die Eltern entsprechend den von der Bank gewährten Bedingungen insgesamt bis zu 1.500 Euro pro Tag beheben. Beide Konten sind massiv überzogen, weshalb ungewiss ist, ob auch in Zukunft Behebungen möglich sein werden.
Das Erstgericht verpflichtete den Vater – unter Heranziehung der Prozentsatzmethode und einem Unterhaltsstopp beim Zweieinhal...