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iFamZ 5, Oktober 2016, Seite 309

EV iZm der Kündigung eines Heimvertrags durch den Heimträger – extreme Störung des Heimbetriebs durch einen Angehörigen/Vertreter des Heimbewohners

iFamZ 2016/190

§§ 27e, 27i KSchG

Zur Bescheinigung des Vorliegens/Fehlens eines tauglichen Kündigungsgrundes: Sieht man in einer extremen Störung des Heimbetriebs durch einen Angehörigen/Vertreter des Heimbewohners einen in seiner Bedeutung und Auswirkung § 27i Abs 1 Z 3 KSchG gleichkommenden Kündigungsgrund, sind S. 310 auch die dafür notwendigen Anforderungen zu erfüllen. Es wäre daher auch zu bescheinigen, dass der Angehörige/Vertreter in einer § 27e Abs 2 KSchG und der Bedeutung der Rechtsfolgen entsprechenden Form abgemahnt wurde. Ist der Angehörige gleichzeitig der Sachwalter des Heimbewohners, so wäre als „zumutbare Maßnahme zur Abhilfe“ iSd § 27i Abs 1 Z 3 KSchG auch das Sachwalterschaftsgericht einzubeziehen. Auch dies wäre zu bescheinigen.

Die am geborene (…) Klägerin leidet seit ihrer Kindheit nach Entfernung eines Gehirntumors an einem Lennox-Gastaut-Syndrom und bezieht aufgrund ihrer beträchtlichen geistigen und körperlichen Behinderung Pflegegeld der Stufe 6.

Die (…) Beklagte betreut die Klägerin seit im Rahmen eines Wohnverbundes. Grundlage dieser Betreuung ist derzeit der „Wohnvertrag“ vom samt Ergänzungsblatt. Dessen Vertragspunkt IV. (Kündigung und Schadenersatz) lautet auszugsweise:

„Grundsätzlich kann dieser Wohnvertrag...

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