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Der Einwand rechtmäßigen Alternativverhaltens und die Verletzung von Zustimmungsvorbehalten
Gabriel Ebner untersucht in seinem Beitrag in GesRZ 2020, 191, die Zulässigkeit des Einwands rechtmäßigen Alternativverhaltens bei der Verletzung von Verfahrens-, Organisations- und Kompetenzvorschriften am Beispiel der Verletzung von Zustimmungsvorbehalten.
Eingangs hält der Autor fest, dass nach allgemeinen Schadenersatzrecht ein rechtswidrig handelnder Schädiger nicht für den von ihm verursachten Schaden haftet, wenn dieser auch bei rechtmäßigen Verhalten eingetreten wäre. Dieses Prinzip gelte jedoch ausnahmsweise nicht, wenn der Zweck der verletzten Norm nicht primär in der Verhütung eines Schadens liege, sondern eine bestimmte Verhaltensweise auszuschließen beabsichtige und den Eingriff in ein fremdes Rechtsgut unbedingt an ein bestimmtes Verfahren binden wolle. Im Gegensatz zu Deutschland, wo der BGH bereits mehrfach den Einwand rechtmäßigen Alternativverhaltens beim Verstoß gegen Kompetenzvorschriften zugelassen hat, gibt es in Österreich noch keine höchstgerichtliche Rechtsprechung, die sich genauer mit dieser Frage beschäftigt.
Gegen den Ausschluss des Einwands rechtmäßigen Alternativverhaltens in der Organhaftung werde in der Literatur vorgebracht, dass damit ein dem Schade...