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iFamZ 5, Oktober 2016, Seite 290

Kontaktrecht; massive Ablehnung durch den 12-jährigen Sohn

iFamZ 2016/178

§§ 138, 187 ABGB; § 62 Abs 2 Z 1 AußStrG

Die Situation ist durch den seit längerer Zeit anhaltenden Abbruch des Kontakts sowie die vehement ablehnende Haltung des im Juli 2004 geborenen Minderjährigen gegenüber seinem Vater gekennzeichnet. Versuche besuchsbegleitender Institutionen, einen begleiteten Kontakt zu ermöglichen, sind gescheitert. (…) Der jahrelange Konflikt der Eltern und die fehlende Kommunikationsbasis haben sich bereits negativ auf die Entwicklung des Minderjährigen ausgewirkt. Mag der nunmehr 12-Jährige auch von seiner Mutter beeinflusst worden sein, hat er doch ausgeprägt und zielgerichtet den Wunsch geäußert, seinen Vater nicht treffen zu wollen. Angesichts des Scheiterns begleiteter Besuchskontakte und der eindeutig ablehnenden Haltung des Minderjährigen ist es kein unvertretbares Ergebnis ihrer rechtlichen Beurteilung, wenn die Vorinstanzen das vom Vater gewünschte 14-tägliche unbegleitete Wochenendbesuchsrecht als dem Wohl des Kindes widersprechend angesehen haben.

Im Konfliktfall hat das Interesse eines Elternteils gegenüber dem Wohl des Kindes zurückzutreten (RIS-Justiz RS0048068 [T3]). Die Vorinstanzen haben den ihnen eingeräumten Ermessensspielraum im konkre...

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