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Kontaktrecht der Mutter; Beiziehung eines Sachverständigen
iFamZ 2016/177
§ 187 ABGB; §§ 13, 62 Abs 1 AußStrG
Das mittlerweile 13-jährige Kind ist der eheliche Sohn des Vaters und der Mutter. Die Ehe wurde einvernehmlich im Jahr 2007 geschieden. Nach dem damals geschlossenen Vergleich kam die Obsorge für den Sohn zunächst beiden Eltern gemeinsam zu, wobei der hauptsächliche Aufenthalt des Kindes bei der Mutter festgelegt wurde.
Nach einem Obsorge und Kontaktrechtsstreit schlossen die Eltern am vor dem Rekursgericht einen pflegschaftsgerichtlich genehmigten Vergleich, mit dem die gemeinsame Obsorge aufrechterhalten wurde. Der hauptsächliche Aufenthalt des Sohnes sollte allerdings nunmehr beim Vater sein, der Sohn sollte sich jeweils eine Woche beim Vater und eine Woche bei der Mutter aufhalten.
Am vereinbarten die Eltern, dass dem Vater in Hinkunft die Obsorge für den Sohn zukommt und der Mutter ein unbegleitetes Kontaktrecht ab , 14-täglich am Wochenende, zustehen sollte.
Mit Beschlüssen vom und vom wurden über den Vater Geldstrafen wegen Vereitelung der persönlichen Kontakte zwischen der Mutter und dem Sohn verhängt. Ein Antrag des Vaters auf Festsetzung begleiteter persönlicher Kontakte zwischen Mutter und Sohn wurde abgewiesen.
(…) 5.1 (...