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iFamZ 5, Oktober 2016, Seite 286

Anrechnung der Familienbeihilfe

iFamZ 2016/173

§ 231 ABGB; § 1 Abs 2 EStG; § 12a FLAG

Die im Rahmen der Unterhaltsbemessung gebotene steuerliche Entlastung hat dann nicht zu erfolgen, wenn der Unterhaltsschuldner im Inland effektiv nicht steuerpflichtig ist.

Das siebenjährige Kind wird von der Mutter in ihrem Haushalt betreut. Der Vater wohnt im Inland, arbeitet seit September 2013 aber in Deutschland. In Österreich geht er keiner sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach. Aufgrund des anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Österreich und Deutschland (BGBl III 2002/182) erfolgt die Besteuerung des Arbeitseinkommens im Tätigkeitsstaat. Für den Fall, dass die Einkünfte einer in Österreich ansässigen Person in Deutschland besteuert werden, nimmt Österreich diese Einkünfte von der Besteuerung aus.

Auf der Grundlage einer außergerichtlichen Regelung leistete der Vater einen Unterhaltsbeitrag von monatlich 350 Euro. Mit Antrag vom begehrte das Kind, den Vater ab zu einem monatlichen Unterhaltsbeitrag von 600 Euro zu verpflichten. Der Vater trat dem Erhöhungsantrag entgegen.

Das Erstgericht verpflichtete den Vater, ab für das Kind einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von 350 Euro zu zahlen. Das Mehrbegehr...

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