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Mindestsicherung und Unterhaltsbemessungsgrundlage
iFamZ 2016/171
§ 231 ABGB; OÖ BMSG
Die im Hinblick auf weitere Unterhaltspflichten gewährten Erhöhungsbeträge zur Mindestsicherung sind in die Unterhaltsbemessungsgrundlage einzubeziehen.
Gegenstand des Verfahrens ist ausschließlich die Frage, ob bei der Ermittlung der Unterhaltsbemessungsgrundlage der gegenüber Y, der bei seinem Vater lebt, geldunterhaltspflichtigen Mutter neben der Notstandshilfe von monatlich 592 Euro, der Wohnbeihilfe von 262,50 Euro und der (für sie persönlich gewährten) bedarfsorientierten Mindestsicherung von monatlich knapp 300 Euro (zusammen somit rund 1.155 Euro) auch die für die mit ihr im gemeinsamen Haushalt lebenden beiden (2003 und 2009 geborenen) Kinder gewährten Erhöhungsbeträge (nach dem OÖ BMSG) von rund 166 Euro zu berücksichtigen sind, in welchem Fall sich die maßgebliche Unterhaltsbemessungsgrundlage auf monatlich 1.321 Euro erhöhen würde. (…)
3. (…) Mit der erhöhten bedarfsorientierten Mindestsicherung soll – worauf der OGH in der Entscheidung vom , 8 Ob 88/15x, hingewiesen hat – das der Bedarfsgemeinschaft zur Verfügung stehende Einkommen erhöht werden. Zwar findet sich im OÖ BMSG eine dem § 7 Abs 1 WMG vergleichbare ausdrückliche Norm nicht...