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Neue Regelbedarfssätze
Werte für den Zeitraum von 1. 7. 2016 bis 30. 6. 2017
Der Senat 43 des LGZ Wien hat Ende Juli 2016 seine Berechnungen zum neuen Regelbedarf bekanntgegeben. Die neuen Regelbedarfssätze sind gültig von bis ; in dem Monat, in dem das Kind die neue (höhere) Altersstufe erreicht, ist bereits der für diese geltende Regelbedarfssatz heranzuziehen. Vgl allgemein zum Regelbedarf die kurze Einführung bei Barth, Die aktuellen Unterhalts-/Unterhaltsvorschusssätze, iFamZ 2007, 6.
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Altersstufe | Regelbedarf 2015/2016 | Regelbedarf 2016/2017 |
bis 3 Jahre | 199 Euro | 200 Euro |
3 bis 6 Jahre | 255 Euro | 257 Euro |
6 bis 10 Jahre | 329 Euro | 331 Euro |
10 bis 15 Jahre | 376 Euro | 378 Euro |
15 bis 19 Jahre | 443 Euro | 446 Euro |
19 bis 28 Jahre | 555 Euro | 558 Euro |