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iFamZ 5, Oktober 2016, Seite 284

Neue Regelbedarfssätze

Werte für den Zeitraum von 1. 7. 2016 bis 30. 6. 2017

Der Senat 43 des LGZ Wien hat Ende Juli 2016 seine Berechnungen zum neuen Regelbedarf bekanntgegeben. Die neuen Regelbedarfssätze sind gültig von bis ; in dem Monat, in dem das Kind die neue (höhere) Altersstufe erreicht, ist bereits der für diese geltende Regelbedarfssatz heranzuziehen. Vgl allgemein zum Regelbedarf die kurze Einführung bei Barth, Die aktuellen Unterhalts-/Unterhaltsvorschusssätze, iFamZ 2007, 6.


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Altersstufe
Regelbedarf 2015/2016
Regelbedarf 2016/2017
bis 3 Jahre
199 Euro
200 Euro
3 bis 6 Jahre
255 Euro
257 Euro
6 bis 10 Jahre
329 Euro
331 Euro
10 bis 15 Jahre
376 Euro
378 Euro
15 bis 19 Jahre
443 Euro
446 Euro
19 bis 28 Jahre
555 Euro
558 Euro

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